Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides.
Der Beklagte hatte am 26. September 2000 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen Firma K GmbH in C (GmbH) gestellt. Der Antrag wurde am 25. Januar 2001 mangels Masse abgewiesen.
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