Streitig ist, ob die Tochter der Klägerin als behindertes Kind, das wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, kindergeldrechtlich zu berücksichtigen ist.
Die Klägerin ist die Mutter von D (geb. XX. August 1996). Im Juni 2015 schloss D die Schule mit dem Abitur ab und jobbte in einer Bäckerei. Bei D wurde im Jahr 2015 ein Schilddrüsen-Tumor erkannt und im September 2015 daraufhin die Schilddrüse entfernt. Im Juli 2016 wurde ein Tumor in der Brust diagnostiziert, der sich bei einer radiologischen Untersuchung im August 2016 als gutartig herausstellte und schließlich im April 2017 entfernt wurde. Die Untersuchung des entfernten Tumors bestätigte dessen Gutartigkeit. D erzielte im Zeitraum Oktober 2016 bis Oktober 2017 monatlich maximal Einkünfte i.H.v. 450 €/Monat.
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