1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Klägerin (Klin) ist die Mutter der am ...05.1985 geborenen M. Am 18.03.2003 heiratete Mden C.
M befand sich vom 03.11.2003 bis zum 07.05.2006 in einem Berufsausbildungsverhältnis in H. Die Eintragung des Ausbildungsvertrages wurde bereits am 29.10.2003 beantragt. Ab 08.05.2006 lebte M von ihrem Ehemann getrennt. Vom 15.05.2006 bis zum 31.01.2007 befand sich M in einem neuen Berufsausbildungsverhältnis in F. Mit Urteil vom 24.04.2008 wurde M geschieden.
Die Beklagte (die Familienkasse - FK -) gewährte für M bis einschließlich Juni 2006 Kindergeld.
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