Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 9. November 2023 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren um die Wirksamkeit einer fristlosen außerordentlichen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist sowie um einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers gegenüber der Beklagten.
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