1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Streitig ist ein Teilbetrag der Kircheneinkommensteuer 2021 in Höhe von 541,27€.
Die Klägerin war lange Jahrzehnte Mitglied der beklagten Kirche. Aufgrund der Einkommensteuerfestsetzung von 14.762.-€ wurde sie mit Bescheid vom 28.02.2023 mit einer Jahressteuer von 1082,54 € veranlagt. Abgerechnet die Kirchenlohsteuer von 704,11 € ergab dies eine Zahllast von 378,43 €.
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