Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 30. Juni 2021 -
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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