Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts vom 13. Juni 2024 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens aus beiden Rechtszügen mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die in der Rechtsform einer GmbH geführte Klägerin wendet sich gegen auf der Grundlage einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV festgesetzte Beitragsnachforderungen der Beklagten für die bei ihr im Prüfzeitraum Januar 2017 bis September 2018 beschäftigten Beigeladenen zu 1. und 2.
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