LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.07.2024
L 28 BA 68/21
Normen:
SGB IV § 28p Abs. 1; SGB IV § 28a;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 14.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 122 BA 398/18

Klage einer Weiterbildungsstätte für Erwachsene gegen einen Betriebsprüfungsbescheid mit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.07.2024 - Aktenzeichen L 28 BA 68/21

DRsp Nr. 2024/15114

Klage einer Weiterbildungsstätte für Erwachsene gegen einen Betriebsprüfungsbescheid mit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. September 2021 geändert.

Die Klage wird in Bezug auf die auf den Beigeladenen zu 5) entfallende Nachforderung abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt 5/6 und die Klägerin 1/6 der Kosten im gesamten Verfahren mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 28p Abs. 1; SGB IV § 28a;

Tatbestand

Die Klägerin, die in B eine Weiterbildungsstätte für Erwachsene in der Rechtsform einer GmbH betreibt, wendet sich gegen einen Betriebsprüfungsbescheid der Beklagten für den Prüfzeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2015, mit dem Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von noch insgesamt 74.832,44 Euro nachgefordert werden.

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