I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 28.938 Euro festgesetzt.
I.
1. Der Rechtsstreit betrifft die rückwirkende Aufhebung von gemeindlichen Zuschussbewilligungen und die Verpflichtung zur Rückzahlung der erlangten Geldbeträge.
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