FG Düsseldorf - Urteil vom 27.09.2024
3 K 3054/20 E
Normen:
EStG § 18;
Fundstellen:
DStRE 2025, 800

Klage eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters wegen der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften

FG Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2024 - Aktenzeichen 3 K 3054/20 E

DRsp Nr. 2024/15606

Klage eines Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters wegen der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 18;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften stehen, an denen die Kläger mittelbar beteiligt waren.

Die Kläger sind Ehegatten und werden in den Streitjahren 2015 bis 2019 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger (auch Ehemann -EM- genannt) ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG. Bis Herbst 2015 erzielte er zudem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter der V. GmbH, deren Geschäftsführer er auch weiterhin ist und von der er nunmehr Versorgungsbezüge bezieht. Die Klägerin (auch Ehefrau -EF- genannt) ist Buchhalterin, erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und war in den Streitjahren ebenfalls als Angestellte für die V. GmbH nichtselbständig tätig. Zudem erzielten die Kläger in den Streitjahren Einkünfte aus Leibrenten sowie Vermietungseinkünfte.

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