Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften stehen, an denen die Kläger mittelbar beteiligt waren.
Die Kläger sind Ehegatten und werden in den Streitjahren 2015 bis 2019 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger (auch Ehemann -EM- genannt) ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 18 EStG. Bis Herbst 2015 erzielte er zudem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter der V. GmbH, deren Geschäftsführer er auch weiterhin ist und von der er nunmehr Versorgungsbezüge bezieht. Die Klägerin (auch Ehefrau -EF- genannt) ist Buchhalterin, erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb und war in den Streitjahren ebenfalls als Angestellte für die V. GmbH nichtselbständig tätig. Zudem erzielten die Kläger in den Streitjahren Einkünfte aus Leibrenten sowie Vermietungseinkünfte.
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