OVG Niedersachsen - Beschluss vom 09.01.2025
8 PA 95/24
Normen:
RStBV § 4; VwGO § 188 S. 1; GKG § 21 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Stade, vom 30.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 1219/20

Klagen gegen Rundfunkfestsetzungsbescheide als gerichtskostenfreie Streitigkeiten; Anforderungen an eine unrichtige Sachbehandlung

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.01.2025 - Aktenzeichen 8 PA 95/24

DRsp Nr. 2025/14778

Klagen gegen Rundfunkfestsetzungsbescheide als gerichtskostenfreie Streitigkeiten; Anforderungen an eine unrichtige Sachbehandlung

Klagen gegen Rundfunkfestsetzungsbescheide gehören, im Unterschied zu Klagen auf Befreiung von den Rundfunkbeiträgen aus sozialen Gründen nach § 4 RStBV, nicht zu den gerichtskostenfreien Streitigkeiten nach § 188 Satz 1 VwGO.

Tenor

Die Erinnerung der Klägerin gegen die Kostenrechnung vom 15. Januar 2025 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RStBV § 4; VwGO § 188 S. 1; GKG § 21 Abs. 2 S. 1;

Gründe

Der Antrag der Klägerin und Vollstreckungsschuldnerin, nach Abschluss ihres Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahrens von der Erhebung der in diesem Verfahren entstandenen Gerichtskosten abzusehen (§ 21 GKG), hat keinen Erfolg.