Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung sorgt mit ausgeweiteten Förderprogrammen dafür, dass möglichst viele Eigentümer bei Bedarf in die Modernisierung ihrer Wohnungen investieren und ihre Aufwendungen prozentual von der Steuerschuld abziehen können. Welche Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gefördert werden, zeigt dieser Beitrag.
Gefördert werden die folgenden energetischen Maßnahmen an einem Gebäude oder einer Wohnung:
Daneben kann auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung steuerlich gefördert werden. Dafür muss diese von Energieberatern durchgeführt worden sein, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sind. Dem gleichgestellt ist die Beauftragung von Energieeffizienz-Experten der Energieef fizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de).
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