Das Urteil des Sozialgerichts Stralsund vom 17. April 2020 wird aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.806,47 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit dem 29. April 2017 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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