Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.11.2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 16.363,16 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Kodierung des Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 8-98f.11 im Rahmen einer vollstationären Behandlung.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|