Die Klägerin produziert und vertreibt unter anderem Fliesen und Keramikprodukte; die Beklagte vertreibt Fliesen und Keramik. Die Beklagte hatte seit 1988 Geschäftsräume auf dem Grundstück der Klägerin gemietet. Jeweils alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Klägerin sind die Brüder H.-J. und H.-A. W., die zu je 50 % an der Klägerin beteiligt sind. H.-A. W. ist der Vater von M. W., dem Geschäftsführer der Beklagten. Die Klägerin lieferte der Beklagten im Zeitraum Mai bis Juli 1995 Waren und erbrachte Leistungen, für die sie insgesamt 248.162,09 DM in Rechnung stellte.
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