FG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2009 3 K 3986/08 Kg
Normen:
EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 Satz 3; EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 1 Buchstabe a Ziffer i; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 2 Abs. 1; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchstabe h; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchstabe a; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 73; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 75 Abs. 1 Satz 1; DVO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10 Abs. 3; SGB III § 26 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1; SGB III § 26 Abs. 2a Satz 3; SGB IV § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; SGB IV § 56 Abs. 2 Satz 1; SGB IV § 56 Abs. 3 Satz 2;
Fundstellen:
EFG 2010, 651
Konkurrierender Kindergeldanspruch: Wegzug nach Belgien während der Elternzeit; Erwerbstätigkeit der Kindesmutter in den Niederlanden; Kindergeld; Wegzug; Belgien; Elternzeit; Erwerbstätigkeit; Kindesmutter; Niederlande
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2009 - Aktenzeichen 3 K 3986/08 Kg
DRsp Nr. 2010/2701
Konkurrierender Kindergeldanspruch: Wegzug nach Belgien während der Elternzeit; Erwerbstätigkeit der Kindesmutter in den Niederlanden; Kindergeld; Wegzug; Belgien; Elternzeit; Erwerbstätigkeit; Kindesmutter; Niederlande
1. Der Anspruch auf Kindergeld entfällt nicht dadurch, dass der Berechtigte im Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland nach Belgien verzogen ist und Elternzeit zur Erziehung seiner Tochter genommen hat, weil er auch während dieser Zeit in der deutschen Arbeitslosen- und Rentenversicherung versichert bleibt.2. Dass der Berechtigte die Merkmale des § 62 Abs. 1 Nr. 2EStG nicht erfüllt, ist angesichts des Vorrangs der VO (EWG) Nr. 1408/71 gegenüber den inländischen Vorschriften unerheblich.3. Im Falle der Anspruchskonkurrenz für ein und dasselbe Kind aufgrund von Ansprüchen beider Elternteile wegen der Zugehörigkeit zu den Sozialversicherungssystemen zweier Mitgliedstaaten (hier: Erwerbstätigkeit der Kindesmutter in den Niederlanden) ist das Kindergeld von dem Mitgliedstaat zu zahlen, der den höheren Leistungsbetrag vorsieht.4. § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG, der den inländischen Kindergeldanspruch für den Fall ausschließt, dass ein Kindergeldanspruch für das Kind im Ausland besteht, wird durch die vorrangige Regelung in Art. 10 Abs. 3 DVO (EWG) Nr. 574/72 verdrängt.
Tenor
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