1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Freiburg im Breisgau vom 17.09.2024, Az.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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