Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Kontenpfändung wegen Steuerrückständen aufgrund der Lohnsteueranmeldungen für August und November 1999 und der Umsatzsteuervoranmeldungen September und Oktober 1999.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|