FG München - Urteil vom 05.06.2024
9 K 2314/23

Koordinierung von Familienleistungen bei Entsendung ins Inland

FG München, Urteil vom 05.06.2024 - Aktenzeichen 9 K 2314/23

DRsp Nr. 2025/12089

Koordinierung von Familienleistungen bei Entsendung ins Inland

Tenor

1. Die Einspruchsentscheidung vom 24. November 2023 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe

I.

Der Kläger, ein ungarischer Staatsangehöriger, ist Vater der Kinder .... Er lebt mit seinen Kindern und seiner Ehefrau, der Kindsmutter, in einem gemeinsamen Haushalt in Ungarn. Seine Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Sie hat Anspruch auf ungarische Familienleistungen (Familienbeihilfe) für ... in Höhe von jeweils 16.000 HUF monatlich und für ... in Höhe von 23.300 HUF monatlich.

Der Kläger wurde nach den Bescheinigungen A1 vom 18. Januar 2022 und 17. Januar 2023 von seinem ungarischen Arbeitgeber vom 3. Januar 2022 bis 2. Januar 2024 und vom 9. Januar 2023 bis 8. Januar 2025 zur Arbeit in die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) bei der ... entsandt. Laut Meldebescheinigung der ... vom 5. Mai 2022 wohnt er seit 1. Februar 2022 in einer Wohnung in der ....

Auf den Antrag des Klägers vom 8. Juli 2022 setzte die Beklagte (die Familienkasse) zunächst mit Bescheid vom 26. August 2022 (Differenz-)Kindergeld für die Kinder ab dem Monat Januar 2022 in Höhe von insgesamt 525,13 € monatlich fest.