1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Erlass von Grundsteuerwertbescheiden nach dem Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz - LGrStG -) des Landes Baden-Württemberg auf den 1. Januar 2022 verfassungsgemäß ist.
Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks a Straße 1 in Stadt B. Das Grundstück ist ca. XXX m breit und ca. XXX m lang, hat eine Größe von XXX m2 und wurde im Jahr XXXX mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Das Grundstück befindet sich in der Bodenrichtwertzone a Straße. Der Gutachterausschuss Stadt B hat das Richtwertgrundstück für diese Zone zum 1.1.2022 beschrieben als baureifes Land (Entwicklungszustand), Wohnbaufläche (Art der Nutzung), Ein- und Zweifamilienhäuser (Ergänzung zur Art der Nutzung) und Grundstückstiefe XXX m sowie den Bodenrichtwert auf 510 €/m2 beziffert (...). In seinen "Ergänzungen" führt der Gutachterausschuss Stadt B aus (...):
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