Auf die Beschwerde des Verteidigers werden die dem Rechtsanwalt (Name 01") aus ("Ort 01") aus der Landeskasse zu erstattenden Gebühren und Auslagen unter Aufhebung des Beschlusses der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam vom 12. August 2024, Az.:
2.712,84 Euro
festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
In dem Strafverfahren des Landgerichts Potsdam
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