Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
I. Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (Az. Au 5 K 15.1506) war die von der Antragstellerin begehrte Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von bestehenden Lagerräumen und Büros in eine Spielothek. Laut der Niederschrift hatte die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 24. März 2016 folgenden Ablauf:
"(...) Die Vorsitzende erörtert mit den Beteiligten die Sach- und Rechtslage.
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