Auf die Berufung wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück vom 23. August 2023 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen
Der Kläger begehrt Kostenerstattung für eine in den Niederlanden durchgeführte Nierentransplantation.
Der 1959 geborene Kläger ist bei der Beklagten freiwillig gesetzlich krankenversichert. Er litt an einer IgA-Nephropathie (histologisch nachgewiesen 2002) mit weit fortgeschrittener Niereninsuffizienz Stadium 5. Seit dem 19. März 2020 war der Kläger dialysepflichtig.
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