I.
Die Erinnerung betrifft den Streitwert in einem Verfahren über den Grundsteuerwert nach dem Hamburgischen Grundsteuergesetz (HmbGrStG).
Die Antragstellerin beantragte die Aussetzung der Vollziehung mehrerer Bescheide über Grundsteuerwerte. Sie machte geltend, dass das Hamburgische Grundsteuergesetz verfassungswidrig sei. Nachdem der erkennende Senat in einem anderen Verfahren entschieden hatte, dass das Gesetz im Hinblick auf die Bewertungsebene verfassungsgemäß ist (FG Hamburg, Urteil vom 13. November 2024, 3 K 176/23), nahm die Antragstellerin ihren Antrag zurück. Die jährlichen grundsteuerlichen Auswirkungen der angegriffenen Bescheide belaufen sich auf € 13.270,24.
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