Die sofortige Beschwerde vom 18.12.2023 gegen die Kostenentscheidung des Anwaltsgerichts Köln zu Ziff. 2 des Beschlusses vom 24.11.2023 wird auf Kosten des Beschwerdeführers verworfen.
Der Gegenstandswert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.
I.
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