1. Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil des Landgerichts München I vom 30.12.2024, Az 5 HK
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Parteien streiten um die Kostentragungspflicht nach einem von der Beklagten in einem Beschlussanfechtungsverfahren erklärten Anerkenntnis.
I.
Die Beklagte ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von 3.292.922,00 €, das in 3.292.922 auf den Namen lautende vinkulierte Stückaktien eingeteilt ist. Ihr Alleinvorstand ist ... (vgl. den Handelsregisterauszug laut Anl. K 5). Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Sein Vorsitzender ist Herr ... Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten und halten insgesamt rund 27,83% der Stimmrechte.
- - - - - -
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|