LSG Hessen - Urteil vom 27.02.2025
L 1 KR 35/24
Normen:
SGB V § 13 Abs. 3 S. 1 2. Alt.;
Vorinstanzen:
SG Gießen, vom 06.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 736/21

Kostenübernahme für eine von einer Versicherten selbst vorgenommene Kryokonservierung

LSG Hessen, Urteil vom 27.02.2025 - Aktenzeichen L 1 KR 35/24

DRsp Nr. 2025/14683

Kostenübernahme für eine von einer Versicherten selbst vorgenommene Kryokonservierung

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 06.12.2023 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 13 Abs. 3 S. 1 2. Alt.;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten nach einem Teilobsiegen der Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren nun noch um die Kostenübernahme der Beklagten für eine von der Klägerin selbst vorgenommene Kryokonservierung in Höhe von 1.210,32 €.