Die Anträge der Antragsgegnerin, das vorliegende Verfahren 12 S 1642/24 mit den bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unter den Aktenzeichen
Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache wird das Verfahren eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. September 2024 -
Es wird festgestellt, dass die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin unwirksam geworden ist.
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