Die Anträge werden abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Landkreises Waldshut - Antragsgegner zu 1 - zur vorläufigen Übernahme der Pflichtträgerschaft für das Spital (Kreiskrankenhaus) Bad Säckingen sowie die Verpflichtung des Landes Baden-Württemberg - Antragsgegner zu 2 -, die dafür erforderlichen Anordnungen gegenüber dem Landkreis zu treffen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|