1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 19.01.2022 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung wegen des Vorwurfs der Arbeitsverweigerung.
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