Die Beteiligten streiten um den Umfang eines von der Klägerin geltend gemachten erweiterten Kürzungsbetrages nach § 9 Nr. 1 Satz 2 und 3 Gewerbesteuergesetz - GewStG -. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer GmbH & Co. KG, ist die Errichtung von Wohnbauten und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes".
In der Gewerbesteuererklärung für das Streitjahr erklärte die Klägerin einen erweiterten Kürzungsbetrag im Sinne von § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG in Höhe von 522.050 DM und damit einen Gewerbeertrag von 0 DM.
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