Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 06.01.2026
S 7155-St 175-240/2026

Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 06.01.2026 (S 7155-St 175-240/2026) - DRsp Nr. 2026/80275

Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 06.01.2026 - Aktenzeichen S 7155-St 175-240/2026

DRsp Nr. 2026/80275

Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 UStG; Abschn. 8.1 UStAE); Ergänzende Ausführungen und Praxisbeispiele

Ergänzende Ausführungen und Praxisbeispiele

1. Allgemeines

Abschn. 8.1 UStAE enthält umfassende Ausführungen zur Behandlung von Umsätzen für die Seeschifffahrt und deren Vorstufenumsätzen. Er ist zuletzt durch Tz. I.29 des BMF-Schreibens vom 19. Dezember 2025 (Jahresendschreiben 2025) überarbeitet worden. In Abschn. 8.1 Abs. 1 UStAE wurden Satz 3 in die Sätze 3 und 4 aufgeteilt und die neuen Sätze 7 und 8 aufgenommen, die sich auf das BFH-Urteil vom 19. Dezember 2024, V R 12/23, (Verwendung von Trimmraupen) beziehen. Danach steht bereits das abstrakte Erfordernis von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen einer Anwendung der Steuerfreiheit entgegen (Beispiel 4, Tz 6.4).

2. Umsätze für die Seeschifffahrt und Vorstufenumsätze

2.1 Leistungen für die Herstellung bzw. Leistungen während des Baus eines Schiffes (u. a. Leistungen der Schiffszulieferer des Maschinen- und Anlagenbaus):