Die Bezugsbekanntmachung wird wie folgt geändert:
Nummer 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Die Eigentümerinnen und Eigentümer von in Niedersachsen belegenem Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke, haben dem zuständigen Finanzamt Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts und der Äquivalenzbeträge (Grundsteuererklärungen) für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. 1. 2022 bis zum
31. Januar 2023
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