Die Berufung des Klägers gegen das am 11. August 2014 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Kläger verlangt von der Beklagten Leistungen aus einer bei dieser unterhaltenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für die Zeit von Dezember 2006 bis September 2009; erstinstanzlich hatte er zudem weitere Leistungen ab August 2010 verfolgt.
1. 2.
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