Lohnsteueroptimierung: So übernehmen Arbeitgeber Handykosten steuerfrei und rechtssicher

Die Handygestellung ist eine der letzten Möglichkeiten, einem Arbeitnehmer durch eine echte Entgeltumwandlung mehr „Netto vom Brutto“ zu verschaffen. Was aber viele nicht wissen: Nicht nur die Handygestellung ist begünstigt, sondern auch die Gestellung von iPads und der beliebten Smartwatches. Dabei ist es egal, ob der Arbeitgeber die Geräte von Dritten erwirbt oder ob er z.B. ein Smartphone von seinem Arbeitnehmer kauft und diesem dann direkt wieder überlässt. Das hat 2023 sogar der BFH bestätigt. Wie Ihre Mandanten vorgehen sollten, damit keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, erläutert dieser Beitrag.

Wie die steuerfreie Nutzung von Diensthandys funktioniert

Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein firmeneigenes Handy, ist auch die private Nutzung steuer- und sozialversicherungsfrei möglich (§ 3 Nr. 45 EStG). Die Steuerfreiheit greift selbst dann, wenn das Gerät überwiegend privat genutzt wird. Deshalb muss der Arbeitnehmer auch keine Aufzeichnungen über die tatsächliche Nutzung führen.

Nicht nur die Handygestellung ist begünstigt: Neben dem Firmenhandy kann der Arbeitgeber auch Laptops und Smartwatches oder Tablets steuerfrei überlassen. Das Gleiche gilt für Drucker und weiteres Zubehör. Lediglich E-Book-Reader oder Smart-TVs fallen nicht unter die Begünstigung.