Lohnsteueroptimierung: So wird die Gutscheingestellung zum Erfolgsmodell

Eine sehr beliebte, aber fehleranfällige Maßnahme, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen, ist die Gewährung monatlicher Gutscheine im Rahmen der Sachbezugsgrenze. Bis zu 50 € können dadurch jeden Monat steuer- und sozialversicherungsfrei ausgegeben werden. Zudem kann der Arbeitgeber sämtliche Kosten als Betriebsausgaben geltend machen. Es gibt aber Spielregeln, die einzuhalten sind, damit der Gutschein tatsächlich begünstigt ist. Falsch gestaltet drohen nämlich hohe Nachzahlungen. Wie Ihre Mandanten richtig vorgehen, damit keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, erläutert dieser Beitrag.

Diese Kriterien hat das BMF aufgestellt

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Gutschein begünstigten Sachlohn und keinen schädlichen Barlohn darstellt, hat das BMF mit Schreiben vom 15.03.2022 - IV C 5 - S 2334/19/10007 :007) definiert. In dem Schreiben ist u.a. geregelt, dass ein Gutschein begünstigt ist, wenn er 

  • entweder örtlich einlösbar ist
  • oder alternativ nur für ein sehr begrenztes Warensortiment genutzt werden kann.