Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 05.10.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Streitig ist die Kostenübernahme für eine stationäre Mastektomie (operative Entfernung von Brustgewebe) zur Beseitigung einer Gynäkomastie (gutartige Vergrößerung der Brustdrüsen beim Mann).
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