1. Die Bescheide für 2001 bis 2005 über Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom …. werden dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus dem von der Klägerin unterhaltenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Mahlzeitendienst” als steuerfreie Einkünfte aus Zweckbetrieb die Bemessungsgrundlage mindern.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin und der Beklagte jeweils die Hälfte zu tragen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|