Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 01.02.2024 in Gestalt des Teilabhilfebeschlusses vom 16.02.2024 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird von EUR 27.086,84 auf EUR 79.628,40 angehoben.
I.
Die Beschwerde betrifft die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gemäß § 63 Abs. 2 GKG.
Im Ausgangsverfahren beantragte der Kläger u.a. eine monatliche Betriebsrente von EUR 2.211,90 brutto:
"2. Die Beklagte wird verurteilt, eine monatliche Betriebsrente 2.211,90 € (brutto) jeweils zum Ende des Kalendermonats, beginnend mit dem Monat April 2023, längstens bis einschließlich desjenigen Monats, in welchem der Tod des Klägers eintritt, an den Kläger zu bezahlen."
Der Rechtsstreit endete durch Vergleich.
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