I. Auf die Beschwerde des Klägers wird die Wertfestsetzung mit Beschluss des Landgerichts vom 15. Dezember 2022 -
Der Streitwert wird für die erste Instanz auf 18.300 EUR festgesetzt.
II. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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