1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Verfahrenswert-Festsetzung im Beschluss des Landgerichts Berlin vom 17.03.2023 -
2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
A. Der Antragsteller, ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, gewerbliche oder selbstständige berufliche Interessen zu verfolgen und zu fördern, hat mit Antragsschrift vom 14.03.2023 beim Landgericht Berlin beantragt, es der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung der üblichen Ordnungsmittel zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr
(1) gegenüber Verbrauchern vorgepackte Lebensmittel im Internet zum Verkauf anzubieten, ohne zugleich auch das Verzeichnis der Zutaten und/oder den Namen oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers und/oder die Nährwertdeklaration vor Vertragsschluss anzugeben,
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