Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die am 6. Juli 1963 geborene Klägerin begehrt eine Erwerbsminderungsrente.
Die Klägerin hat den Beruf einer Köchin erlernt und in diesem Beruf sowie als Servicekraft gearbeitet, und zwar zuletzt seit Anfang 1995 in der Paracelsusklinik in I.. In dieser Rehabilitationsklinik war sie zunächst als Köchin und seit Februar 2014 als Servicekraft eingesetzt.
1. 2. a) b) c) d) e) (1) (2) (3) (4) (5)|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|