Streitig ist die Anwendung des erweiterten Kürzungsbetrages nach §
Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG, ihr Geschäftssitz befindet sich seit 2022 in L, vorher befand er sich in O. Hauptanteilseigner ist die X Genossenschaft eG. Der Umsatz der Klägerin betrug im Streitjahr 2018 rund 2,8 Mio. €.
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