Die Mindestbemessungsgrundlage soll sicherstellen, dass bestimmte Umsätze, wenn sie zu unangemessen niedrigen Entgelten ausgeführt werden, ebenso besteuert werden wie entsprechende unentgeltliche Leistungen. In der Buchführungspraxis wird die Mindestbemessungsgrundlage leicht übersehen und führt in der Betriebsprüfung schnell zu lästigen Mehrergebnissen.
Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bestimmt sich grundsätzlich gem. §
Zur Vermeidung einer Steuerumgehung ist daher in ganz genau bestimmten Fällen die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage gem. §
Nach §
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