Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung eines Organschaftsverhältnisses streitig.
Die Klägerin ist eine im Handelsregister des Amtsgericht P (HRB ...) eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH -, deren Unternehmensgegenstand ... ist. Sie hat ein am 1. April beginnendes Wirtschaftsjahr, das mit Ablauf des 31. März des Folgejahres endet.
Am 19. Juli 2000 gründete sie die E GmbH, deren Geschäftsanteile sie zu 100% hielt. Auch diese Gesellschaft hat ein am 1. April beginnendes und mit Ablauf des 31. März des Folgejahres endendes Wirtschaftsjahr.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|