Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 08.11.2024
S 0853 - 1#034

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland - Erlass vom 08.11.2024 (S 0853 - 1#034) - DRsp Nr. 2025/80005

Ministerium für Finanzen und Europa Saarland, Erlass vom 08.11.2024 - Aktenzeichen S 0853 - 1#034

DRsp Nr. 2025/80005

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2025 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel vom 8. November 2024

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2025 findet bundeseinheitlich vom

7. bis 9. Oktober 2025

statt. Für die Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung sind die Steuerberaterkammern zuständig. Entsprechende Anträge sind an die zuständigen Steuerberaterkammern zu richten. Näheres regeln die Bekanntmachungen der Steuerberaterkammern, die in den Kammermitteilungen und auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern veröffentlicht werden.

Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2025 werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: