Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 21. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Mitgliedschaft der Klägerin bei der Beklagten, die hieraus resultierende Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie das Ruhen der Leistungsansprüche.
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