Gerade in Städten ist das Jobticket ein beliebter Benefit. Bei richtiger Umsetzung kann der Arbeitnehmer all seine beruflichen, aber auch seine privaten Fahrten steuerfrei und auf Kosten des Arbeitgebers durchführen. Natürlich ist diese Steuerfreiheit an gewisse Kriterien gebunden, die in der Praxis zwingend beachtet werden müssen. Wie Jobtickets gestellt werden sollten, damit keine Steuern und Sozialabgaben entstehen, lesen Sie hier.
Erhält ein Arbeitnehmer ein Jobticket zusätzlich zum Arbeitslohn, ist die Gestellung für Dienstreisen und Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte vollkommen steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Daneben entsteht auch eine Sozialversicherungsfreiheit für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.
Deckt das Jobticket nur den Personennahverkehr ab, sind auch alle Privatfahrten vollkommen steuerfrei.
Beachte
Durch die Gestellung des Jobtickets übernimmt der Arbeitgeber mit den Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Werbungskosten des Arbeitnehmers. Deshalb müssen die tatsächlich getragenen Kosten zwingend auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vermerkt werden. Dadurch reduzieren sich die Werbungskosten des Arbeitnehmers.
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