1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2024 -
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Nachdem die Beklagte in der Sitzung vor der Berufungskammer am 24.04.2025 ihre Berufung teilweise, nämlich mit Blick auf erstinstanzlich tenorierten Entgeltansprüche, zurückgenommen hat, streiten die Parteien nur noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie einer weiteren außerordentlichen Kündigung, die die Beklagte hilfsweise als ordentliche ausgesprochen hat.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|