LAG Köln - Urteil vom 24.04.2025
6 SLa 302/24
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 16.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 684/23

Möglichkeit der Änderungskündigung als milderes Mittel

LAG Köln, Urteil vom 24.04.2025 - Aktenzeichen 6 SLa 302/24

DRsp Nr. 2025/6279

Möglichkeit der Änderungskündigung als milderes Mittel

Zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eines Rechtsanwaltes in einer Rechtsanwaltsgesellschaft.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.05.2024 - 10 Ca 684/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Tatbestand

Nachdem die Beklagte in der Sitzung vor der Berufungskammer am 24.04.2025 ihre Berufung teilweise, nämlich mit Blick auf erstinstanzlich tenorierten Entgeltansprüche, zurückgenommen hat, streiten die Parteien nur noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie einer weiteren außerordentlichen Kündigung, die die Beklagte hilfsweise als ordentliche ausgesprochen hat.