FG München, vom 31.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3327/09
Möglichkeit des Vorliegens einer doppelten Haushaltsführung im Falle des Bestehens des Mittelpunkts der Lebensinteressen in der Nähe des Beschäftigungsorts
BFH, Beschluss vom 05.10.2011 - Aktenzeichen VI B 58/11
DRsp Nr. 2011/21015
Möglichkeit des Vorliegens einer doppelten Haushaltsführung im Falle des Bestehens des Mittelpunkts der Lebensinteressen in der Nähe des Beschäftigungsorts
1. NV: Bei einem verheirateten Arbeitnehmer liegt der Mittelpunkt der Lebensinteressen grundsätzlich an dem Ort, an dem auch sein Ehepartner wohnt.2. NV: Das Gericht ist nicht verpflichtet, einem unsubstantiierten Beweisantrag nachzugehen.
Die Beschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist unbegründet. Der Rechtssache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) noch liegt ein Verfahrensmangel vor, auf dem die Entscheidung beruhen kann (§ 115 Abs. 2 Nr. 3FGO).
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